Bei der Hausratversicherung der Ammerländer muss der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit dafür sorgen, dass die Wohnung beheizt und regelmäßig kontrolliert wird – oder alle wasserführenden Anlagen absperren und entleeren. Wer diese besondere Obliegenheit verletzt, riskiert eine Kündigung sowie eine ganz oder teilweise entfallende Leistung des Versicherers.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit eine der folgenden Maßnahmen zu erfüllen:
- Die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
- Oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den in den Bedingungen beschriebenen Voraussetzungen berechtigt,
- den Vertrag zu kündigen oder
- ganz oder teilweise leistungsfrei zu sein.
Was bedeutet das konkret?
In der kalten Jahreszeit muss der Versicherungsnehmer entweder die Wohnung heizen und regelmäßig kontrollieren oder sämtliche wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten. Kommt er dieser besonderen Obliegenheit nicht nach, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder seine Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich im Winter mit meiner Wohnung machen, um versichert zu bleiben?
In der kalten Jahreszeit müssen Sie die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ können Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was passiert, wenn ich diese Winterpflicht nicht einhalte?
Verletzen Sie diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder ganz oder teilweise leistungsfrei.
Reicht es aus, nur zu heizen?
Ja, Sie können die Wohnung beheizen und genügend häufig kontrollieren. Alternativ dürfen Sie stattdessen alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten – beide Wege erfüllen die Obliegenheit.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024