Bei der Ammerländer Hausratversicherung ersetzt der Versicherer Schäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, aus Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solaranlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien austritt. Ebenso abgesichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und bestimmten Installationen innerhalb des Gebäudes. Klar geregelt ist außerdem, welche Schäden – etwa durch Planschwasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge – nicht ersetzt werden.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für Schäden, die innerhalb von Gebäuden eintreten.
Bruchschäden
a) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) Frostbedingte Bruchschäden an den nachfolgend genannten Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten und Aquarien.
Dem Leitungswasser gleichgestellt sind Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf.
Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden durch Leitungswasser, das ungewollt aus Rohren, Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solaranlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien austritt und den Hausrat beschädigt. Ebenso ersetzt werden frostbedingte und andere Bruchschäden an Rohren und bestimmten Installationen innerhalb des Gebäudes; die Bodenplatte zählt dazu, der Bereich darunter grundsätzlich nicht. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Planschwasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder Wasser aus Eimern und Gießkannen sowie an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Welche Bruchschäden an Rohren sind mitversichert?
Ersetzt werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Frostbedingte Bruchschäden sind zusätzlich an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen, Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern versichert.
Aus welchen Quellen muss das Leitungswasser stammen, damit ein Nässeschaden ersetzt wird?
Das Wasser muss bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, damit verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, aus Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. Auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus solchen Anlagen sowie Wasserdampf gelten als Leitungswasser.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch verursachten Rückstau sind nicht versichert – ebenso wenig Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser oder durch Wasser aus Eimern, Gießkannen oder anderen mobilen Behältnissen.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte abgesichert?
Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte sind grundsätzlich nicht versichert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte gilt als innerhalb des Gebäudes; auch Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach zählen als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024