Bei der Hausratversicherung der Ammerländer kann sich die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern: Sie steigt oder sinkt je nachdem, wie sich das Verhältnis von Schadenzahlungen zu Versicherungssummen in der Branche entwickelt hat. Wird der Beitragssatz erhöht, darf der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Prämie kann zu Beginn jedes Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch für den Teil der Prämie, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Maßgeblich sind dabei die nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Prämienanpassungsklausel
Der Beitrag pro 1.000,- EURO (Beitragssatz in Promille) kann zu Beginn jedes Versicherungsjahres erhöht werden oder muss vermindert werden. Das gilt auch, soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Maßgeblich ist, wie sich das Verhältnis verändert hat zwischen
- der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) und
- dem Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer,
und zwar im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre.
Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat. Herangezogen werden das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres – jeweils im Verhältnis zu dem davor abgelaufenen Kalenderjahr. Berücksichtigt werden dabei jeweils die Gesamtbeträge der Hausratversicherungssummen an jedem 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre.
Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den maßgebenden Durchschnitt. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet. Wurde die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, so wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Der Beitragssatz verändert sich entsprechend dem ermittelten durchschnittlichen Veränderungssatz. Der geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma abgerundet. Er darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wirkt frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung.
Was bedeutet das konkret?
Die Prämie kann sich jedes Jahr zu Beginn des Versicherungsjahres verändern. Ob sie steigt oder sinkt, hängt davon ab, wie sich das Verhältnis von Schadenzahlungen zu Versicherungssummen in der Hausratversicherung im Durchschnitt dreier Jahre entwickelt hat. Die dafür nötigen Daten stammen aus Veröffentlichungen der Versicherungsaufsichtsbehörde. Wird der Beitragssatz erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann sich meine Hausrat-Prämie ändern?
Die Prämie kann sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern, also steigen oder sinken. Das gilt auch für den Teil, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Wovon hängt es ab, ob der Beitragssatz steigt oder sinkt?
Maßgeblich ist, wie sich das Verhältnis der gesamten Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre verändert hat.
Kann ich kündigen, wenn der Beitragssatz erhöht wird?
Ja. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Was passiert, wenn die Veränderung unter 5 Prozent liegt?
Wird die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024