Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der Ammerländer dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – und zwar spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, wobei je nach kündigender Partei unterschiedliche Zeitpunkte für die Wirksamkeit gelten.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, haben beide Seiten – der Versicherungsnehmer und der Versicherer – das Recht, den Vertrag zu kündigen. Diese Kündigung muss schriftlich in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Partei ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort, kann aber auf einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der Versicherungsperiode gelegt werden. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall den Hausratvertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall zugehen?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Wann wird eine Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird sofort nach Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber einen späteren Zeitpunkt bestimmen, höchstens jedoch bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024