Wie viel die Ammerländer in der Hausratversicherung ersetzt, richtet sich nach dem Versicherungswert, der in der Regel dem Neuwert entspricht – also den Kosten für die Wiederbeschaffung gleichwertiger, neuer Sachen. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem vereinbarten Betrag pro Quadratmeter mal der Wohnfläche und erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent. Wer die vorgegebenen Werte einhält, profitiert vom Unterversicherungsverzicht, sodass kein Abzug erfolgt.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung. Die Versicherungssumme wird angepasst.
- Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Unterversicherungsverzicht
Voraussetzungen: Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
- bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
- die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet
- und nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Wohnungswechsel: Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die genannten Voraussetzungen für die neue Wohnung vorliegen. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Quadratmeter der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Widerspruch gegen Anpassung der Versicherungssumme: Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn der Versicherungsnehmer der Anpassung der Versicherungssumme widerspricht und der für den Unterversicherungsverzicht vom Versicherer zum Zeitpunkt des Widerspruchs vorgegebene Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird. Dies hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) mitzuteilen.
Kündigung: Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch eine Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Anpassung von Versicherungssumme und Prämie
Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadratmeter bzw. die neue Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen EURO aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekanntgegeben.
Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages pro Quadratmeter entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie im Schadenfall bekommen, richtet sich nach dem Versicherungswert – meist dem Neuwert, also den Kosten für gleichwertige neue Sachen. Bei Kunst und Antiquitäten zählt der Wiederbeschaffungspreis, bei nicht mehr nutzbaren Sachen der erzielbare Verkaufspreis. Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem vereinbarten Betrag pro Quadratmeter mal der Wohnfläche und steigt um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent. Halten Sie die vorgegebenen Werte ein, verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung; Summe und Prämie werden jährlich an einen Preisindex angepasst.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungswert bei der Hausratversicherung?
Grundsätzlich der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis gleichartiger Sachen, für nicht mehr im Haushalt verwendbare Sachen der erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Wie wird die Versicherungssumme berechnet?
Sie ergibt sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche. Zusätzlich erhöht sie sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Wann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung?
Wenn die Wohnfläche im Schadenfall der im Versicherungsschein genannten entspricht, die Versicherungssumme den vom Versicherer vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter mal Wohnfläche nicht unterschreitet und kein weiterer Hausratvertrag für denselben Ort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Kann ich der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung können Sie in Textform widersprechen; die rechtzeitige Absendung genügt. Dann wird die Anpassung nicht wirksam. Unterschreitet der Betrag pro Quadratmeter dabei den vorgegebenen Wert, entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024