Die Ammerländer erweitert in ihrer Hausratversicherung den Exclusiv-Schutz um zahlreiche zusätzliche Leistungen bei strafbaren Handlungen und Cyber-Gefahren: Ersetzt werden Telefonmehrkosten nach einem Einbruch, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten bis 5.000 Euro, Trickdiebstahl bis 10.000 Euro sowie Schäden durch Vandalismus nach Einschleichen, räuberische Erpressung, Innere Unruhen, Streik, Graffiti und Cyber-Vorfälle wie Phishing und Pharming, Datenrettung und aus dem Internet geladene Daten.
Telefonmehrkosten nach Einbruchdiebstahl
Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon vom Täter benutzt, so ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten im Exclusiv-Schutz.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Vandalismus nach Einschleichen
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Täter durch Einschleichen Einlass verschafft hat und versicherte Sachen zerstört oder beschädigt.
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl gilt im Exclusiv-Schutz als mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Entschädigung ist im Exclusiv-Schutz auf maximal 5.000,- EURO begrenzt.
Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort)
Bei einem versicherten Raub besteht im Exclusiv-Schutz auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde. Die geltenden Entschädigungsgrenzen bleiben unverändert.
Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Entschädigung ist im Exclusiv-Schutz auf maximal 10.000,- EURO begrenzt.
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Abgrenzung zur Staatshaftung:
- Ein Anspruch auf Entschädigung durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
- Ein Anspruch auf Entschädigung in diesen Fällen erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Böswillige Beschädigung durch Graffiti
Hausratgegenstände sind auch gegen böswillige Beschädigungen durch Graffiti mitversichert, sofern diese von Dritten ausgeführt wurden.
Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Vermögensschäden durch Phishing und Pharming (Cyber-Schutz)
Im Exclusiv-Schutz sind Vermögensschäden durch privates Online-Banking infolge von Phishing oder Pharming mitversichert.
- Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person verschaffen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis aus.
- Pharming im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter mithilfe einer Schadsoftware Manipulationen auf dem Rechner des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person durchführen. Beim Aufruf einer Website wird die Bildschirmmaske durch eine betrügerische Eingabemaske ersetzt, und der Täter erlangt so vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten.
Versicherungsschutz besteht, wenn durch Phishing oder Pharming unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person diese ausführt. Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar daraus resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages, welche die versicherte Person in der versicherten Wohnung oder über ein eigenes, geeignetes elektronisches Gerät erleidet. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist zudem, dass die Bank dabei einen aktuellen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwendet.
Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten sind nicht mitversichert. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Besondere Obliegenheiten:
- Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektronischen Geräte, die zum Online-Banking genutzt werden, mit einer Firewall oder anderen geeigneten Antiviren-/Sicherheits-Programmen gegen unberechtigten Zugriff geschützt sind. Die Software ist regelmäßig zu prüfen und auf dem neusten Stand zu halten.
- Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer insbesondere bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erteilen.
- Er muss die kontoführende Bank ermächtigen, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
- Er muss den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei der die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf maximal 3.500,- EURO begrenzt.
Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)
Versichert sind im Exclusiv-Schutz die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sogenannte Raubkopien), sowie für Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)
Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens sind versichert.
Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Sowohl der Erwerb als auch der Schadenaufwand sind durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen.
Die Entschädigung ist im Exclusiv-Schutz auf maximal 3.500,- EURO begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert den Hausratschutz um zusätzliche strafbare Handlungen und Cyber-Gefahren. Ersetzt werden zum Beispiel Telefonmehrkosten nach einem Einbruch, Kartenmissbrauch bis 5.000 Euro, Trickdiebstahl bis 10.000 Euro sowie Schäden durch Vandalismus nach Einschleichen, Erpressung, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Graffiti bis 1 % der Versicherungssumme. Auch Vermögensschäden durch Phishing und Pharming, Datenrettungskosten und legal geladene Daten aus dem Internet sind teils bis 3.500 Euro mitversichert. Für einige Leistungen gelten besondere Obliegenheiten und Nachweispflichten.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer bei Trickdiebstahl?
Bei Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes ist die Entschädigung im Exclusiv-Schutz auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, wird auch der durch Missbrauch entstandene Schaden ersetzt, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Sind Schäden durch Phishing beim Online-Banking versichert?
Ja, im Exclusiv-Schutz sind Vermögensschäden durch privates Online-Banking infolge von Phishing oder Pharming mitversichert, wenn unberechtigte Dritte Überweisungen übermitteln und die Bank diese ausführt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Bank einen aktuellen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwendet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf maximal 3.500 Euro begrenzt.
Welche Pflichten habe ich beim Online-Banking, damit der Schutz greift?
Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass die zum Online-Banking genutzten Geräte mit einer Firewall oder geeigneten Antiviren-/Sicherheits-Programmen geschützt sind, und die Software regelmäßig prüfen und aktuell halten. Im Schadenfall muss er bei der Aufklärung mitwirken, die Bank zur Auskunft ermächtigen und den Fall unverzüglich der Polizei anzeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten kann der Versicherer kündigen oder ganz bzw. teilweise leistungsfrei sein.
Werden verlorene Daten und Programme ersetzt?
Ersetzt werden im Exclusiv-Schutz die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung privat genutzter Daten und Programme, wenn diese durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger verloren gingen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Nicht ersetzt werden Kosten für Daten ohne Nutzungsberechtigung (z. B. Raubkopien), für auf Sicherungs- oder Installationsmedien vorgehaltene Programme und Daten sowie Kosten für einen neuen Lizenzerwerb.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024