Wer beim Ammerländer eine Hausratversicherung mit Exclusiv-Schutz abgeschlossen hat, ist beim Diebstahl von Fahrrädern und E-Bikes ebenso abgesichert wie beim Diebstahl aus verschlossenen Kofferräumen und Dachboxen, beim einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln, Waschmaschinen oder Kinderwagen sowie bei Diebstählen im Krankenhaus, am eitsplatz und aus Schiffskabinen. Für die einzelnen Fälle gelten jeweils bestimmte Voraussetzungen, Entschädigungsgrenzen und teils Selbstbeteiligungen.
Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sogenannte E-Bikes / Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie für Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad und den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall
- Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der entwendeten Fahrräder / Fahrradanhänger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad / der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten nach Nr. 2 und Nr. 3 b), so ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Eine höhere prozentuale Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden und ist auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- Euro.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen
Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden liegt vor, wenn der Dieb den verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges oder -anhängers oder eine auf dem Kraftfahrzeug montierte verschlossene Dachbox, in dem / der sich versicherte Sachen befinden, aufbricht oder öffnet – und zwar mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel), oder mittels anderer Werkzeuge. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. Ausgeschlossen bleibt der Diebstahl aus Wohnwagen und Wohnmobilen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Behältnisse fest umschlossen sind. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als feste Umschließung.
Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet.
Mitversicherung von Kraftfahrzeug-Zubehör
Im Exclusiv-Schutz besteht Versicherungsschutz für Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter- / Sommerreifen inklusive der Felgen bei Einbruchdiebstahl und Brand. Das Gleiche gilt für nicht montierte Kindersitze und Dachboxen.
Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine Leistung aus anderen Versicherungsverträgen erlangt werden kann und der Schaden am Versicherungsort eingetreten ist. Als Versicherungsort gilt auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb des Wohnortes befindet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Einfacher Diebstahl
Der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Grills, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern ist im Exclusiv-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern
Der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist im Exclusiv-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren.
Einfacher Diebstahl von fest verankerten Skulpturen
Der einfache Diebstahl von fest verankerten Skulpturen ist im Exclusiv-Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert, wenn diese sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Exclusiv-Schutz auf 3 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten
Der einfache Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten ist im Exclusiv-Schutz auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und / oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten
Der einfache Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten ist im Exclusiv-Schutz mitversichert, wenn diese sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden. Fahrräder gelten nicht als Kinderspiel- und Sportgeräte im Sinne der Klausel.
Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen
Im Exclusiv-Schutz ist der einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert.
Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und, sofern vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder Kennzeichen zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
Seniorenschutz – Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen sowie Taschendiebstahl
Für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag das 60. Lebensjahr vollendet haben, gilt der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und Gebissen sowie der Taschendiebstahl als mitversichert.
Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme, maximal 1.500,- Euro, begrenzt. Es wird der Zeitwert entschädigt. Ausgeschlossen bleiben beim Taschendiebstahl Wertsachen.
Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 250,- Euro je Schadenfall.
Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt
Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken (Koffer) und deren Inhalt auf Fernreisen (außerhalb Europas) ist bis 2 % der vereinbarten Versicherungssumme im Exclusiv-Schutz mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Nicht versichert sind Wertsachen, Mobiltelefone, elektronische Geräte, Organizer, Computer sowie der Inhalt von Handtaschen oder Tragetaschen.
Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 100,- Euro je Schadenfall.
Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten
Im Exclusiv-Schutz ist der einfache Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen / Kabinen von Sportstätten mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150,- Euro begrenzt.
Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt / während Kurzzeitpflege
Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhausaufenthalt / Kuraufenthalt / Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis maximal 3 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme, für Bargeld auf maximal 500,- Euro, begrenzt.
Diebstahl am Arbeitsplatz
Im Exclusiv-Schutz ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
Versicherungsschutz besteht außerdem bei Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet. Elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) werden zum Zeitwert entschädigt.
Diebstahl durch Hausangestellte
Im Exclusiv-Schutz ist der einfache Diebstahl durch Personen mitversichert, die bei dem Versicherungsnehmer wohnen und Hausangestellte des Versicherungsnehmers sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 300,- Euro begrenzt.
Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume
Als Einbruch gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt. Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen / Schlafwagenabteilen
Einbruchdiebstahl ist im Exclusiv-Schutz auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten und elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer werden bis 1.000,- Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert die Hausratversicherung um zahlreiche Diebstahl-Situationen, die sonst nicht abgedeckt wären. Dazu gehören zum Beispiel gestohlene Fahrräder und E-Bikes, Diebstahl aus dem Auto oder aus Dachboxen sowie der einfache Diebstahl von Gartenmöbeln, Waschmaschinen, Kinderwagen oder Bekleidung in Sportstätten. Für jeden dieser Fälle gelten eigene Voraussetzungen, Höchstbeträge oder prozentuale Grenzen, und teils ist eine Selbstbeteiligung zu tragen. Wer die vereinbarten Obliegenheiten – etwa das Abschließen des Fahrrads oder die unverzügliche Anzeige bei der Polizei – nicht einhält, riskiert, dass der Versicherer weniger oder gar nicht leistet.
Häufige Fragen
Sind E-Bikes und Pedelecs beim Fahrraddiebstahl mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz gegen Diebstahl umfasst Fahrräder, Elektrofahrräder (E-Bikes / Pedelecs) ohne Versicherungspflicht sowie Fahrradanhänger. Lose verbundene und regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen sind mitversichert, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Was muss ich tun, wenn mein Fahrrad gestohlen wurde?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer nachweisen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wiederbeschafft wurde. Außerdem sollten Sie Kaufbelege und Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer vorlegen, soweit zumutbar.
Gibt es beim Seniorenschutz eine Selbstbeteiligung?
Ja. Beim einfachen Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen sowie beim Taschendiebstahl für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr gilt eine Selbstbeteiligung von 250,- Euro je Schadenfall. Die Entschädigung ist auf 1 % der Versicherungssumme, maximal 1.500,- Euro zum Zeitwert, begrenzt.
Ist Diebstahl aus dem Auto abgedeckt?
Diebstahl aus verschlossenen Innen- oder Kofferräumen von Kraftfahrzeugen oder -anhängern sowie aus montierten verschlossenen Dachboxen ist mitversichert, wenn der Dieb aufbricht oder mit falschem Schlüssel bzw. anderen Werkzeugen öffnet und die Behältnisse fest umschlossen sind. Ausgeschlossen ist der Diebstahl aus Wohnwagen und Wohnmobilen sowie von Wertsachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024