Bei der Hausratversicherung der Ammerländer beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Die erste oder einmalige Prämie muss unverzüglich nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn gezahlt werden – zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, verschiebt sich der Schutz, und der Versicherer kann bei Zahlungsverzug sogar vom Vertrag zurücktreten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorbehalten bleiben dabei die Regelungen zur Fälligkeit sowie zum Rücktrittsrecht des Versicherers.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Datum, das im Versicherungsschein steht. Die erste oder einmalige Prämie muss man unverzüglich nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn zahlen; liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, gilt die Zahlungspflicht unverzüglich nach Vertragsschluss. Zahlt man nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz erst mit der Zahlung. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten – außer der Versicherungsnehmer trifft an der Nichtzahlung keine Schuld.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Schutz bei der Hausratversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, vorbehaltlich der Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht des Versicherers.
Wann muss ich die erste Prämie zahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen – unabhängig von einem bestehenden Widerrufsrecht. Liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Außerdem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange nicht gezahlt wurde – es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024