Bei der Ammerländer Hausratversicherung sind Schäden durch Sturm und Hagel abgedeckt, wenn versicherte Sachen durch die unmittelbare Einwirkung dieser Naturgewalten oder durch herabgeworfene Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Als Sturm gilt eine Luftbewegung ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h); Hagel ist fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Ausgeschlossen sind unter anderem Sturmflut sowie Schäden durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Ausgenommen ist der Fall, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Sind versicherte Sachen durch Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt worden oder abhandengekommen, leistet der Versicherer Entschädigung – sowohl bei direkter Einwirkung als auch, wenn dabei Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die Sachen oder Gebäude geworfen werden. Als Sturm zählt eine Luftbewegung ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h); Hagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern. Bestimmte Schäden sind ausgenommen, etwa durch Sturmflut, durch Eindringen von Regen oder Schnee bei nicht ordnungsgemäß geschlossenen Öffnungen sowie durch weitere Elementargefahren. Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert, mit Ausnahme von ausschließlich genutzten Antennenanlagen und Markisen auf dem Grundstück.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, also einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde. Ist die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar, wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte Nachweise erbringt.
Sind Schäden versichert, wenn Regen durch ein offenes Fenster eindringt?
Nein. Schäden durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Antennenanlagen und Markisen im Freien mitversichert?
Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert. Antennenanlagen und Markisen sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, versichert, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was zählt nicht zu den versicherten Sturm- und Hagelschäden?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Sturmflut, durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und den darin befindlichen Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024