Bei der Ammerländer Hausratversicherung leistet der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs beschädigt werden. Ebenso versichert sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die nachfolgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer ersetzt Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmte Gefahren entstehen: dazu zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Auch wenn Sachen durch ein solches Ereignis abhandenkommen, greift der Schutz. Ausgenommen sind jedoch Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie – und zwar unabhängig davon, ob andere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind bei der Hausratversicherung abgedeckt?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, außerdem Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder der Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Leistet der Versicherer auch, wenn Sachen bei einem Schaden verloren gehen?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch die genannten Gefahren zerstört, beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Sind Kriegsschäden versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Gilt der Schutz auch bei Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024