In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln. Hier erfahren Sie, was das für die Kommunikation im Vertrag bedeutet.
Für Erklärungen des Versicherers gilt in der Hausratversicherung Folgendes:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Dokumentversion: 2022.02
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Ihnen im Rahmen dieser Regelung die vom Versicherer erstellten Versicherungsscheine sowie deren Nachträge weitergeben. Er gilt insoweit als bevollmächtigt, diese Unterlagen an Sie als Versicherungsnehmer zu übermitteln. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer darf mir den Versicherungsschein übermitteln?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Gilt das auch für Nachträge zum Versicherungsschein?
Ja, die Bevollmächtigung des Versicherungsvertreters umfasst sowohl die Versicherungsscheine als auch deren Nachträge.
Wer stellt die Versicherungsscheine aus?
Die Versicherungsscheine und deren Nachträge werden vom Versicherer ausgefertigt. Der Versicherungsvertreter übermittelt diese lediglich an den Versicherungsnehmer.
