In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes für Erklärungen des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen, betreffend
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
c) Anzeigeund Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentversion: 2022.02
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen, betreffend
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
c) Anzeigeund Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentversion: 2022.02