In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf des Vertrages, zum bestehenden Versicherungsverhältnis samt Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrages.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen, betreffend:
- a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Was bedeutet das konkret?
Erklärungen, die der Versicherungsnehmer abgibt, können an den Versicherungsvertreter gerichtet werden. Dieser gilt als bevollmächtigt, solche Erklärungen entgegenzunehmen – sowohl rund um den Abschluss oder Widerruf eines Vertrages als auch während eines laufenden Versicherungsverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung sowie im Zusammenhang mit Anzeige- und Informationspflichten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer darf Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen.
Gilt das auch für den Abschluss und den Widerruf eines Vertrages?
Ja. Die Bevollmächtigung betrifft Erklärungen zum Abschluss bzw. zum Widerruf eines Versicherungsvertrages.
Sind auch Erklärungen zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses erfasst?
Ja. Erfasst ist ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung.
Gilt die Bevollmächtigung auch für Anzeige- und Informationspflichten?
Ja. Sie betrifft Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.