In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung müssen Versicherungsnehmer ihre Ersatzansprüche fristgerecht wahren und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen – andernfalls drohen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung Leistungskürzungen.
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer hat er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Folgen bei Verletzung dieser Obliegenheit:
- Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Dritter für einen Schaden verantwortlich ist, sollen Ihre Ansprüche gegen diesen Dritten nicht verloren gehen. Deshalb müssen Sie solche Ansprüche form- und fristgerecht sichern und dem Versicherer helfen, sie durchzusetzen, sobald sie auf ihn übergegangen sind. Kümmern Sie sich nicht darum, kann sich das auf die Leistung auswirken.
Häufige Fragen
Was muss ich bei Ersatzansprüchen gegen Dritte beachten?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren.
Muss ich bei der Durchsetzung mitwirken?
Ja. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer müssen Sie bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung der Obliegenheit?
Der Versicherer ist insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Der Versicherer ist berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
