In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung kann eine ausgesprochene Kündigung wieder unwirksam werden, wenn der Versicherungsnehmer die ausstehende Prämie rechtzeitig zahlt. Welche Fristen dafür gelten und was mit der Leistungsfreiheit des Versicherers passiert, erfahren Sie hier.
Für die Zahlung der Prämie nach Kündigung gilt in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung:
- Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet.
- Ist die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf geleistet wird.
Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Kündigung wegen ausstehender Prämie ausgesprochen, ist noch nicht alles verloren: Zahlt der Versicherungsnehmer rechtzeitig, verliert die Kündigung ihre Wirkung und der Vertrag bleibt bestehen. Wichtig ist dabei, die maßgebliche Monatsfrist einzuhalten. Ob der Versicherer trotzdem in bestimmten Fällen leistungsfrei bleibt, richtet sich nach der genannten Regelung.
Häufige Fragen
Kann eine Kündigung nachträglich unwirksam werden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Zahlung innerhalb der maßgeblichen Frist leistet.
Welche Frist gilt für die Zahlung nach der Kündigung?
Die Zahlung muss innerhalb eines Monats nach der Kündigung erfolgen. Wurde die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden, gilt die Frist von einem Monat nach Fristablauf.
Ist der Versicherer nach der Zahlung wieder voll leistungspflichtig?
Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
Was passiert, wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt?
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der genannten Monatsfrist, wird die Kündigung nicht unwirksam. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Dokumentversion: 2022.02
