Zahlt man bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, kann der Versicherer für einen vorher eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei sein – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit klaren Ausnahmen.
Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Voraussetzung für die Leistungsfreiheit:
Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht haben – und zwar durch:
- eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) oder
- einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Ausnahme von der Leistungsfreiheit:
Die Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer für einen Schaden, der vor der Zahlung eingetreten ist, unter Umständen nicht leisten. Das gilt jedoch nur, wenn zuvor auf diese Folge hingewiesen wurde. Kann man die verspätete Zahlung nicht selbst verantworten, bleibt der Schutz bestehen.
Häufige Fragen
Wann ist der Versicherer bei der ersten Prämie leistungsfrei?
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Welche Voraussetzung muss für die Leistungsfreiheit erfüllt sein?
Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf die Rechtsfolge der Nichtzahlung hingewiesen haben – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Gibt es eine Ausnahme von der Leistungsfreiheit?
Ja. Die Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
In welcher Form kann der Hinweis erfolgen?
Der Hinweis kann durch eine gesonderte Mitteilung in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Brief, oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein erfolgen.
Dokumentversion: 2022.02
