Wird ein Vertrag der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung durch einen Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, zählen sowohl dessen Kenntnis und Arglist als auch die des Versicherungsnehmers – erfahren Sie, was das für die Anzeigepflicht bedeutet.
Vertreter des Versicherungsnehmers:
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von Nr. 1 und 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.
Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Was bedeutet das konkret?
Schließt jemand den Vertrag stellvertretend für Sie ab, wird nicht nur Ihr eigenes Wissen und Verhalten betrachtet, sondern auch das des Vertreters. Auf eine nicht schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht können Sie sich nur dann berufen, wenn weder Sie noch Ihr Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wessen Kenntnis zählt, wenn ein Vertreter den Vertrag schließt?
Bei der Anwendung von Nr. 1 und 2 werden sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers berücksichtigt.
Wann kann ich mich auf eine nicht schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht berufen?
Nur dann, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Wird das Verhalten des Vertreters mir zugerechnet?
Ja, sowohl die Kenntnis als auch die Arglist des Vertreters werden neben der des Versicherungsnehmers berücksichtigt.
Was passiert, wenn dem Vertreter grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt?
Dann kann sich der Versicherungsnehmer nicht darauf berufen, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist.