In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen. Wer in diesem Fall die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf, ist klar geregelt – auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat. Auch wenn der Schutz einem anderen (dem Versicherten) zugutekommt, darf allein der Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag wahrnehmen. Selbst der Besitz des Versicherungsscheins ändert daran nichts.
Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag für eine andere Person abschließen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht auch dem Versicherten.
Darf der Versicherte die Rechte ausüben, wenn er den Versicherungsschein besitzt?
Nein. Auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt, stehen die Rechte aus dem Vertrag ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
