Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung darf der Versicherer bei Zahlungsverzug mit einer Folgeprämie den ihm dadurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen – was das für säumige Zahler konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Für den Schadenersatz bei Verzug gilt Folgendes:
- Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine fällige Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird und dadurch beim Versicherer ein Schaden entsteht, kann der Versicherer verlangen, dass dieser Schaden ausgeglichen wird. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Verzug vor?
Ein Verzug liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug ist.
Was darf der Versicherer bei Verzug verlangen?
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Gilt das auch für die Erstprämie?
Die Regelung bezieht sich ausdrücklich auf den Verzug mit der Zahlung einer Folgeprämie.
Woraus ergeben sich die Einzelheiten zum Schadenersatz bei Verzug?
Das hängt vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk der Hausratversicherung ab.
Dokumentversion: 2022.02
