Die Ammerländer Versicherung regelt in ihrer Hausratversicherung, wann eine Folgeprämie fällig wird und wann die Zahlung als rechtzeitig gilt – maßgeblich sind dabei der vereinbarte Zeitpunkt der Versicherungsperiode sowie die Angaben in Versicherungsschein oder Prämienrechnung.
In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für die Fälligkeit Folgendes:
- Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung beschreibt, wann eine Folgeprämie zu zahlen ist und wann diese Zahlung als fristgerecht angesehen wird. Der maßgebliche Zeitpunkt richtet sich nach der vereinbarten Versicherungsperiode. Für die Frage, ob rechtzeitig gezahlt wurde, sind die Angaben im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung entscheidend.
Häufige Fragen
Wann wird eine Folgeprämie fällig?
Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
Wann gilt die Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Wo finde ich den maßgeblichen Zahlungszeitraum?
Der maßgebliche Zeitraum ist im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegeben.
Nach welchem Zeitpunkt richtet sich die Fälligkeit der Folgeprämie?
Die Fälligkeit richtet sich nach dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode.
