In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung kann nach einem Versicherungsfall jede Vertragspartei den Vertrag kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform und muss spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen.
Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall:
- Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
- Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu erklären.
- Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schadenfall, haben sowohl Sie als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Diese Kündigung muss schriftlich in Textform erfolgen und die andere Seite innerhalb der genannten Frist erreichen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem über die Entschädigung entschieden wurde.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Ab wann läuft die Kündigungsfrist?
Die Frist bezieht sich auf den Zeitpunkt der Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung.
