Bei beschädigt wiederbeschafften Sachen erlaubt die Ammerländer Versicherung in der Hausratversicherung, die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten zu verlangen oder zu behalten – auch dann, wenn die Sachen beim Versicherungsnehmer verbleiben.
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Inhalt allgemeinverständlich zusammen: Wenn wiederbeschaffte Sachen beschädigt sind, kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten beanspruchen oder behalten. Das gilt auch dann, wenn die betroffenen Sachen in den genannten Fällen bei ihm verbleiben.
Häufige Fragen
Was gilt bei beschädigten wiederbeschafften Sachen?
Der Versicherungsnehmer kann die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
Gilt das auch, wenn die Sachen beim Versicherungsnehmer verbleiben?
Ja. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 beim Versicherungsnehmer verbleiben.
In welcher Höhe wird die Entschädigung geleistet?
Die Entschädigung erfolgt bedingungsgemäß in Höhe der Reparaturkosten.
Kann eine bereits erhaltene Entschädigung behalten werden?
Ja, der Versicherungsnehmer kann die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch behalten.
