Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung können Sie sich an die zuständige Versicherungsaufsicht wenden, wenn Sie mit der Betreuung unzufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten. Zuständig ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit dem Service unzufrieden sind oder es zu Unstimmigkeiten rund um Ihren Vertrag kommt, steht Ihnen neben dem Versicherer auch die staatliche Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung. Diese Behörde überwacht das Versicherungsunternehmen, trifft aber selbst keine bindende Entscheidung in einzelnen Streitfällen.
Häufige Fragen
An welche Aufsicht kann ich mich wenden?
Sie können sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden, deren Aufsicht die Ammerländer Versicherung als Versicherungsunternehmen unterliegt.
Wann kann ich mich an die Aufsicht wenden?
Wenn Sie mit der Betreuung nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Wie erreiche ich die BaFin?
Sie erreichen die BaFin unter der Anschrift Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn sowie per E-Mail an poststelle@bafin.de.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
