Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ausschließlich das Gericht am Wohnsitz zuständig – ergänzt um Sonderregeln für betriebliche Verträge, das anwendbare deutsche Recht sowie Beschwerdemöglichkeiten.
Örtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Betriebliche Versicherung:
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Anwendbares Recht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Beschwerdemöglichkeiten:
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Rechtsstreit, in dem gegen den Versicherungsnehmer geklagt wird, ist grundsätzlich das Gericht an dessen Wohnort zuständig. Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer wahlweise auch am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebes klagen. Für den Vertrag gilt deutsches Recht, und bei Unzufriedenheit mit einer Entscheidung stehen zusätzliche Beschwerdemöglichkeiten offen.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer zuständig?
Ausschließlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls ein solcher fehlt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gilt eine besondere Regelung bei betrieblichen Versicherungen?
Ja. Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung nicht zufrieden bin?
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen Beschwerdemöglichkeiten offen.
