Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung müssen vor Eintritt des Versicherungsfalles bestimmte Obliegenheiten erfüllt werden – etwa gesetzliche, behördliche und vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften. Wer sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, riskiert eine fristlose Kündigung des Vertrags.
a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen Sicherheitsvorschriften;
- die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
- die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
b) Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie schon vor einem Schadenfall bestimmte Pflichten. Dazu zählt, dass Sie gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften sowie die im Vertrag vereinbarten Regeln und Obliegenheiten einhalten. Halten Sie sich vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen fristlos beenden. Weisen Sie hingegen nach, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben, entfällt dieses Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Welche Obliegenheiten muss ich vor dem Versicherungsfall erfüllen?
Sie müssen alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften, die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einhalten.
Was passiert bei einer Verletzung dieser Obliegenheiten?
Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, fristlos kündigen.
Kann ich die fristlose Kündigung verhindern?
Ja. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Ab wann läuft die Kündigungsfrist des Versicherers?
Die Frist von einem Monat beginnt, nachdem der Versicherer von der Verletzung der Obliegenheit Kenntnis erlangt hat.
Dokumentversion: 2022.02
