Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung wird das Wiedererlangen einer Sache dem Besitz gleichgestellt, sobald der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen. Diese Regelung zur Gleichstellung ist wichtig, um zu verstehen, wann eine Sache als zurückerlangt gilt.
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Sache muss nicht körperlich wieder in Ihren Händen sein, damit sie als zurückerlangt gilt. Es reicht bereits aus, dass Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen. In diesem Fall wird die Situation so behandelt, als hätten Sie die Sache tatsächlich wieder in Ihrem Besitz.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Sache als zurückerlangt?
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Muss ich die Sache tatsächlich wieder in Händen halten?
Nein. Es genügt, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen. Dies steht dem Besitz einer zurückerlangten Sache gleich.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung zur Gleichstellung?
Die Regelung gilt für die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung.
Dokumentversion: 2022.02
