Bei einem Sachverständigenverfahren in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung trägt jede Partei die Kosten ihres eigenen Sachverständigen, während die Kosten des Obmannes von beiden Parteien je zur Hälfte getragen werden – sofern nichts anderes vereinbart ist.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist:
- Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen.
- Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Schadenfall ein Sachverständigenverfahren durchgeführt wird, kommt zunächst jede Seite für den von ihr beauftragten Sachverständigen selbst auf. Für den zusätzlich hinzugezogenen Obmann teilen sich beide Parteien die Kosten zu gleichen Teilen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten des eigenen Sachverständigen?
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen selbst.
Wie werden die Kosten des Obmannes aufgeteilt?
Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Kann eine andere Kostenregelung getroffen werden?
Ja, die genannte Kostenverteilung gilt nur, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Dokumentversion: 2022.02
