Wer bei der Ammerländer Versicherung eine Hausratversicherung hat, profitiert vom Schutz auch dann, wenn Versicherungsnehmer oder Mitbewohner für Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst zeitweise außerhalb der Wohnung leben – dieser Aufenthalt gilt als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Dokumentversion: 2022.02
Was bedeutet das konkret?
Wenn du oder eine mit dir zusammenlebende Person für eine Ausbildung oder den Wehr- beziehungsweise Zivildienst zeitweise woanders wohnst, wird dieser Aufenthalt als vorübergehend eingestuft. Das gilt so lange, bis ein eigener Hausstand begründet wird. Diese Einordnung ist eine unverbindliche Lesehilfe zum obigen Inhalt.
Häufige Fragen
Gilt der Aufenthalt für Ausbildung oder Wehr- und Zivildienst als vorübergehend?
Ja. Ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes gilt als vorübergehend im Sinne der Nr. 1.
Wie lange gilt dieser Aufenthalt als vorübergehend?
Der Aufenthalt gilt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Für wen gilt diese Regelung?
Sie gilt für den Versicherungsnehmer sowie für eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.
Was passiert, wenn ein eigener Hausstand begründet wird?
Sobald ein eigener Hausstand begründet wird, endet die Einstufung als vorübergehender Aufenthalt.
