Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sind in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung abgesichert – etwa aus Rohren der Wasserversorgung, Heizungsanlagen, Wasserbetten oder Aquarien. Auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel sowie Wasserdampf zählen dazu.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
- Wasserbetten und Aquarien
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wasser dort austritt, wo es nicht hingehört, und dabei Ihren Hausrat beschädigt, zerstört oder abhandenkommen lässt, greift der Schutz. Erfasst sind neben der klassischen Wasserleitung auch damit verbundene Schläuche und Einrichtungen, verschiedene Heizungs- und Klimaanlagen, Lösch- und Berieselungsanlagen sowie Wasserbetten und Aquarien. Bestimmte Stoffe aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen und Wasserdampf werden dabei wie Leitungswasser behandelt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei Nässeschäden versichert?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Aus welchen Quellen muss das Leitungswasser stammen?
Aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder verbundenen Schläuchen, verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien.
Sind auch Aquarien und Wasserbetten mitversichert?
Ja, austretendes Wasser aus Wasserbetten und Aquarien ist ausdrücklich erfasst.
Zählen auch andere Flüssigkeiten als Wasser dazu?
Ja. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
