In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen sowie Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser abgesichert – inklusive Schäden durch Aquarien, Wasserbetten, Solarheizungen sowie wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole und Kältemittel. Erfahren Sie, welche Schäden ersetzt werden und welche ausgeschlossen sind.
Hinweis: Die aufgeführten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif.
Erfasst sind unter anderem:
- wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen,
- Schäden durch innen liegende Regenfallrohre, Aquarien und Wasserbetten,
- Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisterne.
Bruchschäden
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Punkt a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden.
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
- Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen,
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser,
- Schwamm,
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau,
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage,
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung springt ein, wenn Leitungswasser oder gleichgestellte Flüssigkeiten unbeabsichtigt aus Rohren, Heizungen oder verbundenen Einrichtungen austreten und Ihren Hausrat beschädigen. Auch geplatzte Rohre und frostbedingte Brüche an Rohren und bestimmten Installationen im Gebäude sind abgedeckt. Wasser aus natürlichen Quellen, mobilen Behältnissen oder Reinigungsvorgängen fällt hingegen nicht darunter. Diese Erläuterung dient nur der Orientierung – maßgeblich ist der gewählte Tarif.
Häufige Fragen
Sind frostbedingte Rohrbrüche mitversichert?
Ja, der Versicherer leistet für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren innerhalb des Gebäudes sowie für frostbedingte Bruchschäden an bestimmten Installationen wie Armaturen, Heizkörpern oder Boilern.
Gelten Sole und Kältemittel als Leitungswasser?
Ja. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Ist Wasser aus einem Eimer oder einer Gießkanne versichert?
Nein. Schäden durch Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen sind nicht versichert.
Sind Schäden durch Aquarien und Wasserbetten abgedeckt?
Leitungswasser, das aus Wasserbetten und Aquarien austritt, ist erfasst. Nicht versichert ist jedoch der Schaden am Inhalt eines Aquariums, der als Folge des ausgetretenen Wassers entsteht.
Welche Wasserschäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge und Rückstau sowie Naturereignisse wie Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen.
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