Wer seine Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen hat, muss die Verlegung der gewerblichen Niederlassung beachten: In diesem Fall gelten die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend.
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe. Wenn die Versicherung unter der Adresse des Gewerbebetriebs abgeschlossen wurde und dieser Betrieb an einen anderen Ort verlegt wird, gelten sinngemäß dieselben Regeln wie bei einer Verlegung nach Nr. 2.
Häufige Fragen
Wann greift diese Regelung?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen hat.
Was gilt bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung?
Bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung finden die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.
Welche Bestimmungen kommen genau zur Anwendung?
Es kommen die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend zur Anwendung. Die konkreten Einzelheiten hängen vom jeweiligen Tarif- bzw. Bedingungswerk ab.
Betrifft mich das auch, wenn die Versicherung unter meiner Privatanschrift läuft?
Die Regelung bezieht sich ausdrücklich auf den Fall, dass die Versicherung unter der Anschrift des Gewerbebetriebs abgeschlossen wurde.
