In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung werden die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines ersatzpflichtigen Schadens bis zur vereinbarten Höhe übernommen, sofern sie den Umständen nach geboten waren – erfahre, wann auch Sachverständige und Beistände erstattet werden und wann eine Kürzung möglich ist.
a) Ermittlung und Feststellung des Schadens:
Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er:
- zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder
- vom Versicherer aufgefordert wurde.
b) Kürzung des Kostenersatzes:
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Schaden festgestellt und ermittelt werden muss, kann die Versicherung die dafür anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Höhe übernehmen – vorausgesetzt, dieser Aufwand war in der jeweiligen Situation sinnvoll und angemessen. Holst du selbst einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden dessen Kosten nur dann erstattet, wenn du dazu vertraglich verpflichtet bist oder der Versicherer dich darum gebeten hat. Darf die Versicherung ihre Leistung insgesamt kürzen, kann sie auch diese Kosten in gleichem Maße kürzen.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines Schadens übernommen?
Ja, der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Werden die Kosten für einen selbst hinzugezogenen Sachverständigen erstattet?
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Kann der Kostenersatz gekürzt werden?
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz für die Ermittlung und Feststellung des Schadens entsprechend kürzen.
Bis zu welcher Höhe werden diese Kosten ersetzt?
Die Kosten werden bis zur vereinbarten Höhe ersetzt. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Tarif und Bedingungswerk ab.
