In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung lässt sich das Sachverständigenverfahren durch Vereinbarung erweitern: Es kann auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden – ein flexibler Weg, um Streitfragen im Schadenfall zu klären.
Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Dokumentversion: 2022.02
Was bedeutet das konkret?
Das Sachverständigenverfahren dient dazu, strittige Punkte im Schadenfall durch Sachverständige klären zu lassen. Über die üblichen Feststellungen hinaus können die Beteiligten vereinbaren, dass die Sachverständigen auch weitere Fragen zum Versicherungsfall prüfen. Das ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich ist der Wortlaut des Bedingungswerks.
Häufige Fragen
Kann das Sachverständigenverfahren erweitert werden?
Ja. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Worauf kann das Verfahren ausgedehnt werden?
Es kann auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Wie kommt eine solche Ausdehnung zustande?
Die Ausdehnung erfolgt durch Vereinbarung.
Gilt diese Regelung für die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung?
Ja, diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
