Die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung berechnet die Entschädigung versicherter Kosten anhand tatsächlich angefallener Kosten und der vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Zusätzlich sind versicherte Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Pelze und Antiquitäten sowie die Anforderungen an Wertschutzschränke genau definiert.
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten:
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt „A“ § 8) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe Abschnitt „A“ § 8) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten (siehe Abschnitt „B“ § 31) gilt Nr. 5 entsprechend.
Definitionen:
a) Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt „A“ § 6 Nr. 2 b)) sind:
- aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
- bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in cc) genannte Sachen aus Silber;
- ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die:
- aa) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- bb) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Schadenfall Kosten übernommen werden, orientiert sich die Erstattung daran, welche Kosten tatsächlich angefallen und nachgewiesen sind – begrenzt durch die vereinbarten Höchstgrenzen. Zusätzlich legt der Vertrag fest, welche Gegenstände als Wertsachen gelten (etwa Bargeld, Schmuck, Kunst oder Antiquitäten) und welche technischen Anforderungen ein Wertschutzschrank erfüllen muss.
Häufige Fragen
Wie wird die Entschädigung versicherter Kosten berechnet?
Berechnungsgrundlage ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Was zählt zu den versicherten Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin. Außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Sachen aus Silber sowie Antiquitäten über 100 Jahre – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Als freistehender Wertschutzschrank muss er mindestens 200 kg wiegen oder bei geringerem Gewicht nach Herstellervorschriften fachmännisch verankert bzw. bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein (Einmauerschrank).
Sind Möbelstücke als Antiquitäten mitversichert?
Antiquitäten sind Sachen, die über 100 Jahre alt sind – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.02
