Wer mit seiner Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ins Ausland zieht, sollte wissen: Liegt die neue Wohnung außerhalb Deutschlands, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über und erlischt in der bisherigen Wohnung spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Für einen Umzug ins Ausland gilt in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung Folgendes:
- Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie in eine Wohnung außerhalb Deutschlands, wird der neue Wohnort nicht automatisch von der bestehenden Hausratversicherung erfasst. Die Absicherung Ihrer bisherigen Wohnung besteht nach dem Umzugsbeginn nur noch für einen begrenzten Zeitraum von höchstens zwei Monaten.
Häufige Fragen
Geht der Versicherungsschutz bei einem Umzug ins Ausland auf die neue Wohnung über?
Nein. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
Wie lange besteht der Schutz für die bisherige Wohnung noch?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Ab wann läuft die Zwei-Monats-Frist?
Die Frist beginnt mit dem Umzugsbeginn. Spätestens zwei Monate danach erlischt der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung.
Gilt diese Regelung auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands?
Diese Regelung betrifft den Fall, dass die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt. Für einen Umzug innerhalb Deutschlands hängt der weitere Ablauf vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Dokumentversion: 2022.02
