Die Ammerländer Versicherung stellt in ihrer Hausratversicherung klar, wie sich das Sachverständigenverfahren auf die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers auswirkt. Erfahren Sie, warum Ihre Pflichten unabhängig von diesem Verfahren bestehen bleiben.
Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, ändert das nichts an den Pflichten, die der Versicherungsnehmer ohnehin einzuhalten hat. Diese Pflichten (Obliegenheiten) bleiben also unabhängig vom Sachverständigenverfahren bestehen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Beeinflusst das Sachverständigenverfahren meine Obliegenheiten?
Nein. Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
Muss ich meine Pflichten auch während eines Sachverständigenverfahrens einhalten?
Ja. Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bleiben durch das Sachverständigenverfahren unberührt.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung.
