Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung wird eine Unterversicherung dann festgestellt, wenn die vereinbarte Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert. Hier erfahren Sie, wie diese Situation eingeordnet und berechnet wird.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung:
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (siehe Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1) niedriger als der Versicherungswert (siehe Abschnitt „A“).
Dokumentversion: 2022.02
Was bedeutet das konkret?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme geringer ausfällt als der tatsächliche Wert des versicherten Hausrats zum Zeitpunkt des Schadens. Maßgeblich ist dabei der Vergleich zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert. Diese Angabe dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Unterversicherung vor?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert.
Welcher Zeitpunkt ist für die Feststellung entscheidend?
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls, wie in Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1 beschrieben.
Woran wird der Vergleich für die Unterversicherung festgemacht?
Verglichen werden die Versicherungssumme und der Versicherungswert gemäß Abschnitt „A“.
Wo finde ich die genauen Regelungen zur Berechnung?
Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Tarif und Bedingungswerk der Ammerländer Versicherung ab; maßgeblich sind die Angaben in Abschnitt „A“.
