Bei einem Umzug gelten in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung die Tarifbestimmungen des neuen Wohnorts. Erhöht sich dadurch die Prämie oder ein Selbstbehalt, haben Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats – hier erfahren Sie alle Fristen und Regeln dazu.
a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
- Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen.
- Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam.
- Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, richtet sich Ihr Vertrag nach den Tarifbestimmungen, die am neuen Wohnort gelten. Führt das zu einer höheren Prämie oder einem höheren Selbstbehalt, dürfen Sie kündigen. Dafür haben Sie nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit, und die Kündigung genügt in Textform. Bis die Kündigung wirksam wird, zahlen Sie nur die bisherige Prämie – anteilig für die verbleibende Zeit.
Häufige Fragen
Welche Tarifbestimmungen gelten nach einem Umzug?
Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Wann darf ich den Vertrag kündigen?
Sie können kündigen, wenn sich die Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze erhöht oder ein Selbstbehalt erhöht wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Welche Prämie wird bis zur Wirksamkeit der Kündigung fällig?
Der Versicherer kann die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
