Beim Umzug ist in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung die neue Wohnung spätestens zum Einzugsbeginn mit der Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen. Auch vereinbarte Sicherungen und veränderte Werte sind wichtig, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Für die Anzeige der neuen Wohnung gilt Folgendes:
- Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
- Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
- Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu einer Unterversicherung führen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihren Versicherer rechtzeitig über die neue Wohnung informieren und dabei die Wohnfläche in Quadratmetern angeben. Hatten Sie bisher besondere Sicherungen vereinbart, teilen Sie schriftlich mit, ob es diese auch in der neuen Wohnung gibt. Passen Sie den Versicherungsschutz an geänderte Wohnfläche oder Werte an, damit Sie nicht unterversichert sind.
Häufige Fragen
Wann muss ich die neue Wohnung anzeigen?
Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer anzuzeigen.
Welche Angabe muss ich bei der Anzeige machen?
Sie müssen die neue Wohnfläche in Quadratmetern angeben.
Was gilt für besondere Sicherungen aus der alten Wohnung?
Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem Versicherer in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
Was passiert, wenn ich den Schutz nicht anpasse?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu einer Unterversicherung führen.
