In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung sind bestimmte Wasser- und Naturereignis-Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck sowie weitere klar definierte Ursachen. Ein Überblick, welche Schäden nicht versichert sind.
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung deckt nicht jede Art von Wasser- oder Naturereignis-Schaden ab. Ausgenommen sind unter anderem Schäden durch Reinigungs- oder Planschwasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung sowie durch Naturereignisse wie Erdbeben, Schneedruck oder Vulkanausbruch. Ebenfalls ausgeschlossen sind bestimmte Sonderfälle wie nicht bezugsfertige Gebäude oder ausgetretenes Aquariumwasser. Diese Zusammenstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser versichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Erdbeben oder Schneedruck?
Nein. Schäden durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Ist Wasser, das aus einem Aquarium austritt, mitversichert?
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge davon entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Ist Leitungswasser aus Eimern oder Gießkannen versichert?
Nein. Schäden durch Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen sind nicht versichert.
Gibt es eine Ausnahme bei Erdsenkung oder Erdrutsch?
Ja. Erdsenkung oder Erdrutsch sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Dokumentversion: 2022.02
