Vandalismus nach einem Einbruch ist in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung mitversichert: Er liegt vor, wenn der Täter auf bestimmte Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn:
- der Täter auf eine der in Nr. 2a, 2e oder 2f bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und
- versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt als unverbindliche Lesehilfe, wann mutwillige Zerstörungen nach einem Einbruch erfasst sind: Der Täter muss zunächst auf eine der genannten Arten in die versicherten Räume gelangt sein und dort versicherte Sachen absichtlich kaputt machen oder beschädigen.
Häufige Fragen
Wann liegt Vandalismus nach einem Einbruch vor?
Wenn der Täter auf eine der in Nr. 2a, 2e oder 2f bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Muss die Zerstörung absichtlich erfolgen?
Ja, es muss sich um eine vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen handeln.
Welche Arten des Eindringens sind gemeint?
Es sind die in Nr. 2a, 2e oder 2f bezeichneten Arten des Eindringens in den Versicherungsort. Die genaue Ausgestaltung hängt vom konkreten Bedingungswerk ab.
Sind nur versicherte Sachen erfasst?
Ja, erfasst ist die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen.
Dokumentversion: 2022.02
