Die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden – auch der Versuch einer solchen Tat ist abgedeckt.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden:
- a) Einbruchdiebstahl;
- b) Vandalismus nach einem Einbruch;
- c) Raub
Die Entschädigung gilt auch für den Versuch einer solchen Tat.
Was bedeutet das konkret?
Verliert der Versicherte versicherte Gegenstände durch einen Einbruch, durch Zerstörungen nach einem Einbruch oder durch einen Raub, springt die Versicherung ein. Das gilt ebenso, wenn eine solche Tat nur versucht wurde und dabei Schäden entstanden sind. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub.
Ist auch der Versuch einer Tat mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch, wenn versicherte Sachen durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Was leistet der Versicherer bei diesen Gefahren?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Ist Vandalismus ohne Einbruch abgedeckt?
Versichert ist Vandalismus nach einem Einbruch.
Dokumentversion: 2022.02