Bei einem Schaden in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung halten Sachverständige in ihren Feststellungen fest, welche Sachen betroffen sind, welche Versicherungswerte, Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, Restwerte sowie versicherten Kosten gelten – und wann auch nicht betroffene Sachen zu bewerten sind.
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
- ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
- die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
- die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
- die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
- den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, dokumentieren Sachverständige alle wichtigen Punkte in einem Feststellungsbericht. Dazu zählen, welche versicherten Sachen betroffen sind und was sie zum Zeitpunkt des Schadens wert waren, welche Kosten für Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung anfallen und welche Restwerte verbleiben. Auch die vertraglich versicherten Kosten gehören dazu. Nur wenn kein Unterversicherungsverzicht besteht, wird zusätzlich der Wert der nicht vom Schaden betroffenen Sachen ermittelt. So entsteht eine klare Grundlage für die weitere Schadenregulierung.
Häufige Fragen
Was gehört in die Feststellungen der Sachverständigen?
Sie enthalten ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen mit ihren Versicherungswerten, die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, die Restwerte der betroffenen Sachen sowie die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten.
Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich der Versicherungswert?
Die nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte werden zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles festgestellt.
Wann wird auch der Wert nicht betroffener Sachen festgestellt?
Der Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen wird ermittelt, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Werden auch Restwerte berücksichtigt?
Ja, die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen gehören zu den Feststellungen der Sachverständigen.
Dokumentversion: 2022.02
