In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung kann die Schadenhöhe nach einem Versicherungsfall in einem Sachverständigenverfahren festgestellt werden – auf Verlangen des Versicherungsnehmers oder durch gemeinsame Vereinbarung mit dem Versicherer.
Feststellung der Schadenhöhe:
- Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
- Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden eingetreten ist, gibt es die Möglichkeit, die Höhe des Schadens durch Sachverständige klären zu lassen. Diesen Weg kann der Versicherungsnehmer einfordern. Ebenso können sich Versicherer und Versicherungsnehmer gemeinsam auf ein solches Verfahren einigen.
Häufige Fragen
Wer kann ein Sachverständigenverfahren verlangen?
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Kann das Verfahren auch gemeinsam vereinbart werden?
Ja. Ein Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Ab wann kann die Feststellung der Schadenhöhe verlangt werden?
Der Versicherungsnehmer kann dies nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen.
Wozu dient das Sachverständigenverfahren?
Es dient dazu, die Höhe des Schadens festzustellen.
