In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung wird die Entschädigung fällig, sobald die Feststellungen zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Bereits einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des mindestens zu zahlenden Betrags verlangen.
Wann wird die Entschädigung fällig:
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Abschlagszahlung:
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Was bedeutet das konkret?
Ausgezahlt wird, sobald geklärt ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Zieht sich diese Prüfung länger hin, muss man nicht bis zum Abschluss warten: Bereits nach einem Monat lässt sich der Teil einfordern, der ohnehin schon feststeht.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich eine Abschlagszahlung erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Ab wann kann ich die Abschlagszahlung verlangen?
Ab einem Monat nach Meldung des Schadens.
Wie hoch ist die Abschlagszahlung?
Sie entspricht dem Betrag, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
