Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung erfahren Sie hier, wie die Entschädigung berechnet wird: für zerstörte oder abhandengekommene Sachen gilt der Versicherungswert, für beschädigte Gegenstände die Reparaturkosten samt Wertminderung – und wie sogenannte Schönheitsschäden ausgeglichen werden.
Für die Frage „Was wird geleistet?" gilt in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung Folgendes:
- Zerstörte oder abhandengekommene Sachen: der Versicherungswert (siehe Abschnitt „A" § 9 Nr. 1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Abschnitt „A" § 1).
- Beschädigte Sachen: die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (siehe Abschnitt „A" § 9 Nr. 1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Abschnitt „A" § 1).
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Ist ein Gegenstand zerstört oder weg, wird der Versicherungswert ersetzt. Ist er nur beschädigt, werden die Reparaturkosten und eine trotz Reparatur verbleibende Wertminderung ausgeglichen – aber nicht mehr als der Versicherungswert. Wenn ein Gegenstand trotz Schaden weiter nutzbar bleibt und eine Reparatur zumutbar entbehrlich ist, wird der Minderwert erstattet.
Häufige Fragen
Was wird bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen geleistet?
Es wird der Versicherungswert (siehe Abschnitt „A" § 9 Nr. 1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Abschnitt „A" § 1) geleistet.
Was wird bei beschädigten Sachen ersetzt?
Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Was gilt als Schönheitsschaden?
Ein Schönheitsschaden liegt vor, wenn durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt ist und dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist.
Wie wird ein Schönheitsschaden ausgeglichen?
Die Beeinträchtigung wird durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Gibt es eine Obergrenze bei der Leistung für beschädigte Sachen?
Ja, die Leistung beträgt höchstens den Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
