Trennen sich Ehegatten, regelt die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung, wie lange nach dem Auszug sowohl die bisherige Ehewohnung als auch die neue Wohnung als Versicherungsort geschützt bleiben – abhängig davon, wer Versicherungsnehmer ist und wer auszieht.
a) Auszug des Versicherungsnehmers, Ehegatte bleibt in der bisherigen Ehewohnung:
Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer aus der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe Abschnitt „A“ § 6 Nr. 3) die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige Ehewohnung.
Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Prämienfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.
b) Beide Ehegatten sind Versicherungsnehmer, einer zieht aus:
Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei einer Trennung von Ehegatten einer der Ehegatten aus der Ehewohnung aus, so sind Versicherungsort (siehe Modul Versicherungsort) die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten.
Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehegatten folgenden Prämienfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
c) Beide Ehegatten ziehen in neue Wohnungen:
Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt b) entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Prämienfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Dokumentversion: 2022.02
Was bedeutet das konkret?
Nach einer Trennung sind für eine Übergangszeit sowohl die alte Ehewohnung als auch die neue Wohnung mitversichert. Wie lange dieser doppelte Schutz gilt und welche Wohnung danach weiter geschützt bleibt, hängt davon ab, wer Versicherungsnehmer ist und wer auszieht. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wie lange sind nach dem Auszug beide Wohnungen versichert?
Der Versicherungsschutz für beide Wohnungen besteht bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Prämienfälligkeit.
Was gilt, wenn der Versicherungsnehmer auszieht und der Ehegatte in der Wohnung bleibt?
Als Versicherungsort gelten die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige Ehewohnung. Nach Ablauf der Frist besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.
Was gilt, wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer auszieht?
Versicherungsort sind die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Nach Ablauf der Frist erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
Was passiert, wenn beide Ehegatten in neue Wohnungen ziehen?
Es gilt die Regelung entsprechend b). Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Prämienfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
