Wer in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung zusätzlich seine bisherige Wohnung behält, sollte wissen, wie der Versicherungsschutz bei einem Doppelwohnsitz geregelt ist und für welchen Zeitraum beide Wohnungen abgesichert bleiben.
Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz).
Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, aber Ihre alte Wohnung weiterhin bewohnen und behalten, wird Ihr Hausrat für eine begrenzte Zeit an beiden Orten geschützt. So sind Sie während der Phase des Doppelwohnsitzes an beiden Adressen abgesichert.
Häufige Fragen
Bin ich bei einem Doppelwohnsitz in beiden Wohnungen versichert?
Ja, für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für beide Wohnungen?
Der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen besteht für eine Übergangszeit von zwei Monaten.
Geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über, wenn ich die alte behalte?
Nein, der Versicherungsschutz geht nicht über, wenn der Versicherungsnehmer die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz).
Was gilt als Doppelwohnsitz?
Ein Doppelwohnsitz liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung behält und weiterhin bewohnt.
