Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung müssen zurückerlangte Sachen dem Versicherer zur Verfügung gestellt werden – dabei sind Besitz, Eigentum und alle sonstigen Rechte an diesen Sachen zu übertragen.
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Was bedeutet das konkret?
Werden Gegenstände nach einem Schaden wieder aufgefunden und ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sie dem Versicherer bereitzustellen, dann gehen die daran bestehenden Rechte auf den Versicherer über. Das umfasst den Besitz, das Eigentum und alle weiteren Rechte, die der Versicherungsnehmer an diesen Sachen hat.
Häufige Fragen
Welche Rechte muss ich dem Versicherer übertragen?
Zu übertragen sind der Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte, die dem Versicherungsnehmer mit Bezug auf die betreffenden Sachen zustehen.
Wann greift die Übertragung der Rechte?
Die Übertragung greift, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen hat.
Um welche Sachen geht es dabei?
Es geht um zurückerlangte Sachen, die der Versicherungsnehmer dem Versicherer zur Verfügung zu stellen hat.
Gilt das nur für den Besitz oder auch für das Eigentum?
Es gilt sowohl für den Besitz als auch für das Eigentum sowie für alle sonstigen Rechte an diesen Sachen.
Dokumentversion: 2022.02
