Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung wird bei der Berechnung bestimmter Fristen der Zeitraum ausgeklammert, in dem die Entschädigung wegen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. Was diese sogenannte Hemmung konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Für die Hemmung gilt in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung folgende Regelung:
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, 2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Verzögert sich die Feststellung oder Auszahlung der Entschädigung, weil der Versicherungsnehmer selbst dafür verantwortlich ist, so zählt diese Zeitspanne bei den maßgeblichen Fristen nicht mit. Die Frist ist in diesem Zeitraum sozusagen angehalten (gehemmt).
Häufige Fragen
Was bedeutet Hemmung bei der Fristberechnung?
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, 2 a) wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, in dem die Entschädigung infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Wann wird ein Zeitraum bei der Frist nicht mitgezählt?
Wenn die Entschädigung infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann, bleibt dieser Zeitraum bei den Fristen gemäß Nr. 1, 2 a) unberücksichtigt.
Für welche Fristen gilt die Hemmung?
Die Regelung bezieht sich auf die Fristen gemäß Nr. 1, 2 a).
