Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung regelt sich die Zahlung der Entschädigung über das Zusammenspiel von Versicherungsnehmer und Versichertem: Der Versicherer kann vor der Auszahlung einen Zustimmungsnachweis verlangen, und der Versicherte kann die Zahlung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Für die Zahlung der Entschädigung gilt in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung Folgendes:
- Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
- Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Bei der Auszahlung wirken Versicherungsnehmer und Versicherter zusammen. Der Versicherer darf sich vor der Zahlung bestätigen lassen, dass der Versicherte einverstanden ist. Umgekehrt kann der Versicherte eine Auszahlung nur dann verlangen, wenn der Versicherungsnehmer damit einverstanden ist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer vor der Auszahlung einen Nachweis verlangen?
Ja. Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Kann der Versicherte die Zahlung der Entschädigung selbst verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Wessen Zustimmung ist für die Auszahlung an den Versicherungsnehmer relevant?
Für die Zahlung an den Versicherungsnehmer kann der Versicherer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung erteilt hat.
Dokumentversion: 2022.02
